Fahrgenehmigung
						Dieser Vermieterbetrieb liegt in der Fußgängerzone oder in unserem Landschafts- /Naturschutzgebiet. Dieses Gebiet ist schon seit über 30 Jahren für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, um diesen für den Erholungswert unserer Gäste aber auch uns einheimischen so wichtigen Bereich noch zusätzlich zu schützen. Übernachtungsgäste erhalten selbstverständlich eine Ausnahmegenehmigung vom Vermieterbetrieb um mit ihrem Fahrzeug ihr Urlaubsdomizil jederzeit anfahren zu können.